TEILNAHME-
BEDINGUNGEN
1. Veranstalter
Veranstaltet und durchgeführt wird die Machbarschaft-Initiative (kurz „Initiative“) von der OBI Bau- und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH, Litfaßstaße 8, 1030 Wien (kurz „OBI“). Weitere Informationen zu OBI finden Sie im Impressum unter https://www.obi.at/impressum/.
Medienpartner der Initiative ist die KRONEHIT Radio BetriebsgmbH („kronehit“). Der Medienpartner begleitet die Initiative redaktionell, unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit und wird im Zuge dessen über Einreichungen und ausgewählte Projekte berichten.
Die Teilnahme an der Initiative erfolgt ausschließlich zu diesen Teilnahmebedingungen.
Rückfragen sind zu richten an machbarschaft@obi.at.
2. Ziel der Initiative
Die Initiative richtet sich an Menschen, die sich für andere engagieren möchten.
Gesucht werden Projektideen, die einem Mitmenschen (z. B. einem Nachbarn oder einer Nachbarin), oder der Allgemeinheit (z. B. ein öffentlicher Spielplatz, ein Vereinsraum, ein Gemeindegarten) zugutekommen. Der Zweck muss sozialen, gemeinnützigen oder nachbarschaftsfördernden Charakter haben. Die Person oder Einrichtung, der das Projekt unmittelbar zugute kommt – unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt (z. B. Privatperson, Verein, Gemeinde) – wird im Rahmen dieser Initiative als „begünstigte Person“ bezeichnet.
Nicht zulässig sind Projekte, die dem eigenen Haushalt oder persönlichen Vorteil der einreichenden Person dienen.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Einreichung berechtigt sind
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Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
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eingetragene Vereine,
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Schulträger,
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Gemeinden,
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gemeinnützige Initiativen/Einrichtungen,
die einen Wohnsitz/Sitz in Österreich haben (nachfolgend: „einreichende Person“).
Durch die Einreichung erklärt die einreichende Person, dass die begünstigte Person vorab über die Einreichung informiert wurde und damit einverstanden ist.
OBI behält sich das Recht vor, Personen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme (ggf. auch nachträglich) auszuschließen.
4. Projekteinreichung
Projekte können vom 26.5. bis 22.6.2025 online auf der Webseite www.obi-machbarschaft.at eingereicht werden.
Pflichtangaben:
Angaben zur einreichenden Person:
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Name
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Geburtsjahr (für Altersprüfung – Teilnahme ab 18 Jahren)
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Kontaktdaten: Adresse, Telefonnummer (für Rückfragen zur Umsetzung)
Projektidee:
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Ort der Umsetzung
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Projektbeschreibung (Was genau soll gemacht werden, was ist das Ziel?)
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Angabe, ob für die Umsetzung des Projektes voraussichtlich eine behördliche Genehmigung (z.B. Baubewilligung) erforderlich ist.
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Angaben zu der/den begünstigten Person/en (warum soll genau dieser Person geholfen werden? Ist die begünstigte Person Eigentümerin des Grundstücks bzw. der Fläche, auf der das Projekt umgesetzt werden soll?)
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Erforderliche Kompetenzen: Welche handwerklichen Fähigkeiten oder Fachkenntnisse sind für die Umsetzung voraussichtlich notwendig (z. B. Gartenarbeit, Tischlerei, Malerei, Installateurarbeiten)?
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Kann jemand bei der Umsetzung mithelfen?
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Optional: Fotos oder Skizzen
Mehrfache Einreichungen sind zulässig, sofern es sich um unterschiedliche Projektideen handelt.
5. Auswahlverfahren und Projektförderung
Aus allen Einreichungen werden 9 Gewinnerprojekte von einer Jury ausgewählt – je eines pro Bundesland.
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Die Auswahl erfolgt nach klar definierten Kriterien, insbesondere:
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sozialer Mehrwert des Projekts,
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Nachbarschaftsbezug bzw. Gemeinwohlorientierung,
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Machbarkeit und Umsetzbarkeit
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Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden
Insgesamt werden von OBI EUR 90.000,-- (brutto) für die Realisierung der Projekte zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Höhe des Budgets pro Projekt richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Projekts. Dieses Budget wird nicht in Geld ausbezahlt und kann nicht direkt von der einreichenden oder begünstigten Person eingelöst oder verwaltet werden.
6. Umsetzung der Projekte
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Für jedes Gewinnerprojekt wird ein OBI Experte eingesetzt, der/die:
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die Organisation und Koordination übernimmt,
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den Ablauf der Umsetzung plant,
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freiwillige Helfer:innen vor Ort anleitet und beaufsichtigt,
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und die Einhaltung von Zeitplan, Sicherheit und Qualität sicherstellt.
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Die Umsetzung erfolgt durch einen OBI Experten gemeinsam mit der einreichenden Person und ggf. der begünstigten Person/en.
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Nach der Auswahl erfolgt eine Besichtigung des Projekts – durch den OBI Experten gemeinsam mit der einreichenden und der begünstigten Person (bzw. einem Vertreter der begünstigen Person). Dabei wird erhoben, welche konkreten Arbeitsschritte erforderlich sind und welche Materialien benötigt werden.
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Die benötigten Waren werden ausschließlich durch OBI organisiert, bestellt und entweder zur Abholung in einem nahegelegenen OBI-Markt bereitgestellt oder direkt an den Projektort geliefert.
Zusätzlich stellt OBI bei Bedarf:
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geeignete Werkzeuge, Geräte und Maschinen zur Verfügung,
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sowie Fahrzeuge und Transportmittel
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Die Produktauswahl richtet sich ausschließlich nach dem Projektbedarf und der tatsächlichen Verfügbarkeit im Sortiment.
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Eine Barauszahlung oder freie Produktauswahl ist ausgeschlossen.
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Mit der Auswahl eines Projekts durch die Jury wird kein rechtlicher Anspruch auf eine (bestimmte) Umsetzung, auf vollständige Durchführung oder auf Ersatzleistungen begründet. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen Durchführbarkeit, der technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowie der Einhaltung aller erforderlichen Zustimmungen, Genehmigung und Sicherheitsvorgaben. Sollte sich nach der Auswahl herausstellen, dass ein Projekt – ganz oder teilweise – nicht realisierbar ist (z. B. wegen fehlender Genehmigungen, Eigentumsverhältnissen, Sicherheitsrisiken, Wetterbedingungen oder anderer unvorhersehbarer Umstände), behält sich OBI das Recht vor, die Umsetzung abzubrechen, zu verändern oder ganz zurückzuziehen, ohne dass daraus Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatzleistungen oder finanzielle Entschädigungen abgeleitet werden können.
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Im Falle einer Auswahl bemüht sich die einreichende Person, dass eine ausreichende Anzahl freiwilliger Helfer:innen (z.B. Menschen aus der Nachbarschaft) für die Umsetzung des Projekts vor Ort zur Verfügung steht. Die benötigte Helferanzahl richtet sich nach dem konkreten Projektumfang und wird im Rahmen der Umsetzungsplanung gemeinsam mit OBI festgelegt. Sollte die erforderliche Anzahl an Helfer:innen nicht erreicht werden, behält sich OBI das Recht vor, das Projekt einzuschränken, zu verschieben oder nicht durchzuführen.
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7. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Initiative sowie die Mitwirkung bei der Umsetzung eines Gewinnerprojekts erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Der einreichenden Person ist bewusst, dass bei handwerklichen Tätigkeiten, insbesondere im Umgang mit Werkzeugen, Geräten oder Baumaterialien, potenzielle Gefahrenquellen bestehen können (z. B. Verletzungsgefahr, Materialschäden, Witterungseinflüsse).
Sie verpflichten sich daher:
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nur Arbeiten durchzuführen, für die sie sich körperlich und fachlich geeignet fühlen,
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die Anweisungen der Projektleitung oder eingesetzter Fachkräfte strikt zu befolgen,
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bereitgestellte Werkzeuge und Materialien nur sachgerecht zu verwenden.
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OBI übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder (Sach-)Schäden, die durch eigenverantwortliches oder unsachgemäßes Verhalten entstehen. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls oder eines fahrlässig verursachten Schadens, durch den andere Helfer:innen, Dritte oder Gegenstände geschädigt werden, trägt der oder die Verursacher:in die alleinige Verantwortung für daraus resultierende Rechtsfolgen und stellt OBI von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Teilnehmende sind für ihren eigenen Versicherungsschutz (z. B. Unfall-, Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich. Eine Teilnahme an der Umsetzung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit OBI.
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OBI schließt die Haftung für sich und seine Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen – soweit gesetzlich zulässig - aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Personenschäden (insbesondere Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus Verletzung von Garantien) oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten) sowie die Haftung für die Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten. Unberührt bleibt zudem die Haftung für atypische, d.h. untypische Schäden, an welche die Parteien überhaupt nicht denken konnten, z.B. weil der Schaden aus einer nicht voraussehbaren Gefahrenquelle entstanden ist.
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OBI behält sich das Recht vor, ein Projekt nicht umzusetzen oder abzubrechen, wenn sich vor Ort rechtliche, sicherheitstechnische oder organisatorische Bedenken ergeben. Ein Anspruch auf Durchführung oder Schadenersatz besteht in diesem Fall nicht (siehe auch Punkt 6.).
Die im Rahmen der Initiative zur Verfügung gestellten Waren und Materialien werden unentgeltlich zur Umsetzung des ausgewählten Projekts bereitgestellt. Es handelt sich dabei um Sachzuwendungen, nicht um einen Kaufvertrag. Eine Gewährleistung oder Haftung für Mängel, Funktionsfähigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Vollständigkeit der überlassenen Waren ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Allfällige Herstellergarantien bleiben unberührt und sind – sofern vorhanden – direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
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10. Versicherungsschutz
Es besteht kein Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz durch OBI für die Teilnehmenden.
Die Teilnehmenden sind für ihren eigenen Versicherungsschutz verantwortlich.
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11. Datenschutz
a) Die im Rahmen der Projekteinreichung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Initiative verarbeitet. Die Daten werden zur Auswahl der eingereichten Projekte sowie bei Gewinnerprojekten zur Kontaktaufnahme für die die organisatorische und praktische Umsetzung des Projekts benötigt.
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Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist somit die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung (Art 6 Abs. 1 lit b DSGVO). Die einreichende Person verpflichtet sich zur Bereitstellung dieser Daten, da andernfalls eine ordnungsgemäße Teilnahme nicht möglich ist.
Der Name der einreichenden Person wird der Jury zur Projektauswahl weitergeleitet.
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Im Rahmen der Projektumsetzung und Nachberichterstattung werden durch OBI und kronehit im Foto-, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese Aufnahmen werden zur Dokumentation der Initiative, für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Berichterstattung in klassischen und digitalen Medien verwendet (Social Media, Website, Radio).
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Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, insbesondere zur Förderung des nachbarschaftlichen Engagements, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur transparenten Darstellung der durchgeführten Projekte. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogene Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, OBI-seitig können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch ist zu richten an: datenschutzkoordinator@obi.at
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Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit nicht ausgewählten Projekten werden spätestens sechs Monate nach Ablauf des Einreichzeitraums gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung besteht (z. B. zur Abwehr möglicher Rechtsansprüche). Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit ausgewählten Projekten werden für die Dauer der Umsetzung sowie zur rechtlichen Absicherung, Dokumentation und Nachberichterstattung der Initiative gespeichert:
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Vertrags- und projektrelevante Unterlagen werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Projekts gelöscht, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (§ 1489 ABGB).
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Steuerlich oder buchhalterisch relevante Daten, insbesondere im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Sachmitteln, werden gemäß § 132 BAO für sieben Jahre aufbewahrt.
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Medieninhalte (z. B. Fotos, Videos, Interviews), die im Rahmen der Initiative erstellt und veröffentlicht wurden, können dauerhaft gespeichert und genutzt werden, sofern dem keine berechtigten Interessen oder ein wirksamer Widerspruch entgegenstehen.
Im Falle gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erfolgt die Verarbeitung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit c) DSGVO.
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b) Rechte des Betroffenen
Als von der Datenverarbeitung betroffene Person stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:
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Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, 2 DSGVO)
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Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DSGVO)
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
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Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 19 DSGVO)
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Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
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Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
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Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
c) Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die OBI Bau- und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH, Litfaßstraße 8, 1030 Wien, service@obi.at
Die Datenschutzkoordinatorin der OBI Bau- und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH erreichen Sie unter:
OBI – Datenschutz
Litfaßstraße 8
1030 Wien
E-Mail: datenschutzkoordinator@obi.at
12. Änderung und Abbruch der Initiative
OBI behält sich vor, die Initiative jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder abzubrechen, wenn dies aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
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13. Sonstiges
Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Eine Übertragung der Initiative auf andere Personen oder Orte ist nicht möglich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommt.
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.